Der TÜV-Verband fordert umfassendere Vorgaben für die Kontrolle von Windenergieanlagen. „Erneuerbare Energien sind unsere Zukunft. Umso wichtiger ist es jetzt, Windräder mit regelmäßigen Prüfungen sicherer zu machen, um die Menschen besser zu schützen und die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Gleichzeitig könnten die Betreiber der Anlagen ihren Aufwand verringern, indem Teilprüfungen gebündelt und vereinheitlicht werden. Nach Berechnungen des TÜV-Verbands kommt es zu rund 50 gravierenden Schäden an Windenergieanlagen pro Jahr. „Unfälle wie abknickende Türme, berstende Rotorblätter oder Brände nach Blitzschlag sind ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Umwelt, zumal Windparks immer näher an Straßen und Siedlungen heranrücken“, sagte Bühler. „Im Grunde ist es nur eine Frage der Zeit, bis bei einer Windrad-Havarie Menschen zu Schaden kommen.“ Der TÜV-Verband fordert daher, Windkraftanlagen wie Tankstellen, Aufzüge oder Druckbehälter in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen und mindestens alle zwei Jahre nach verbindlicheren Vorgaben zu überprüfen.
Aktuell gibt es in Deutschland fast 30.000 Windenergieanlagen, deren Sicherheit je nach Alter auf Basis unterschiedlicher Vorgaben überprüft wird. Um die Standsicherheit der Anlagen an Land zu gewährleisten, gilt für sie das Baurecht. Daneben müssen die in den Türmen eingebauten Servicelifte sowie Druckbehälter für die Regelung der Geschwindigkeit der Anlagen von unabhängigen Prüfern geprüft werden. „Die TÜV-Experten sind bereits jetzt regelmäßig vor Ort und kennen den Zustand der Anlagen“, sagte Bühler. „Dieses kann für eine umfassende Prüfung genutzt werden.“
Nach dem Jahr 2004 errichtete Anlagen müssen laut den geltenden Richtlinien alle zwei Jahre überprüft werden. Allerdings können die Betreiber diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern, wenn sie die Anlage regelmäßig warten. „In der Praxis führt das dazu, dass die Sicherheit der neueren Windräder nur alle vier Jahre von unabhängiger Seite überprüft wird“, sagte Bühler. Dieser Zeitraum sei aus Sicht des TÜV-Verbands eindeutig zu lang. Zudem gibt es keine Vorgaben zur Kompetenz und Unabhängigkeit der Sachverständigen. Darüber hinaus müssten die Prüfinhalte konkretisiert werden.
Altanlagen als Sicherheitsproblem
Ein weitaus größeres Problem stellen die Altanlagen dar, die vor dem Jahr 2004 gebaut worden sind. Diese wurden nach der seinerzeit gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1993 errichtet, die keine wiederkehrenden Prüfungen vorsieht. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie sind bis Ende des Jahres 2003 in Deutschland rund 15.400 Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden. „Für etwa die Hälfte aller Windräder in Deutschland müssen die Betreiber keine Sicherheitsprüfungen nach einheitlichen Kriterien von unabhängigen Stellen vornehmen lassen“, sagte Bühler. „Es ist an der Zeit, diese Regelungslücke zu schließen und bundesweit einheitliche Bedingungen für den Betrieb der Anlagen zu schaffen.“
Der TÜV-Verband fordert daher von der Bundesregierung, Windenergieanlagen in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung aufzunehmen. Darin würde unter anderem festgelegt, wie häufig die Windenergieanlage überprüft werden muss, welche Qualifikation die Sachverständigen erfüllen und was die Prüfer bei den Kontrollen im Detail untersuchen müssen. Anders als bei einer Wartung der Anlagen müssten die Betreiber nachweisen, dass die Prüfungen stattgefunden haben. Zudem könnten die Sachverständigen dazu verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse aus den Prüfungen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zu teilen. „Diese Praxis hat sich bei sicherheitskritischen Anlagen seit mehr als 150 Jahren bewährt“, sagte Bühler.
Die Aufnahme von Windrädern in die Betriebssicherheitsverordnung und regelmäßige Sicherheitschecks empfehlen auch unabhängige Rechtsexperten. Ein Gutachten der Reusch Rechtsanwälte im Auftrag des TÜV-Verbands kommt zu dem Ergebnis: „Angesichts der zumindest kritisch zu bewertenden Sicherheit von Windenergieanlagen erscheint eine festgelegte Prüfung, auch hinsichtlich Intervall und Mindestinhalte sowie hinsichtlich der Anforderungen an einen unabhängigen Prüfer, unabdingbar.“
Das Positionspapier des TÜV-Verbands und das Rechtsgutachten von reuschlaw Legal Consultants finden Sie nebenstehend zum Download.