Bei der Typgenehmigung müssen Herstellerfirmen nachweisen, dass ihre Fahrzeuge bestimmte Lärmpegel nicht überschreiten. Die Höhe dieser Lärmpegel für das fahrende Fahrzeug beschreiben international harmonisierte Regelwerke. Für das stehende, in Betrieb befindliche Fahrzeug sind lediglich Messverfahren definiert – Grenzwerte sind jedoch derzeit nicht gesetzt. Für die Ermittlung der Fahrgeräusche muss auf einer normierten Teststrecke ein definierter Prüfablauf durchfahren werden. Dabei müssen alle gemessenen Lärmpegel der zugrundegelegten Vorschrift entsprechen. Den grundsätzlichen Vorgaben des §30 Abs. 1, Nr. 1 der StVZO folgend, stehen wir als TÜV-Verband dafür ein, dass die Belastung der Umwelt – und damit der betroffenen Bürger – auf das tatsächlich unvermeidbare Maß zu beschränken ist.
Vorhandene Vorschriften sollten dahingehend überprüft werden, ob diese den nachfolgend beschriebenen Forderungen genügen (z.B. Motorlage, untypische Referenzbeschleunigungen etc.).
Die laut TÜV-Verband nötigen Maßnahmen, um einen angemessenen Lautstärkepegel im Straßenverkehr einzuführen, sind im nebenstehenden Positionspapier zusammengefasst.