Die Sicherheit von Radfahrenden verbessern

Im neuen Positionspapier beschreibt der TÜV-Verband Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Radfahrender mit den Mitteln moderner Mobilität.

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Immer mehr Menschen wollen die vielfältigen Angebote moderner Mobilität nutzen. Wenn Verkehrsmittel unkompliziert erreichbar und kombinierbar sind, stärkt dies den Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr. Die Vernetzung aller Verkehrsträger zu einer integrierten Mobilität ist Dank der Digitalisierung in greifbarer Nähe. Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil dieser Mobilitätswende. Wichtig bleibt die Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere beim Radverkehr in urbanen Zentren. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie sich der „Vision Zero, also der mittelfristigen Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf null" verpflichtet sieht.

Doch Fahrradfahrer:innen sind im Straßenverkehr nach wie vor besonders gefährdet. Laut Statistischem Bundesamt verunglückten im Jahr 2018 insgesamt 88.850 Radfahrer:innen auf deutschen Straßen, 445 starben. Europaweit kommt jeder zweite getötete Radfahrende bei einer Kollision mit einem Auto ums Leben. Die häufigste Unfallkonstellation für Radfahrende sind Kollisionen mit Kraftfahrzeugen beim Einbiegen, Kreuzen oder Abbiegen in Städten. Das besondere Gefährdungspotenzial sehen auch die Befragten der aktuellen TÜV Mobility Studie 2020. 44 Prozent der Befragten gaben an, dass Radfahrer:innen am stärksten gefährdet sind und dass die Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer:innen zu den Top 3 aller verkehrspolitischen Maßnahmen betrachtet wird.

Dies sind die aus Sicht des TÜV-Verbands nötigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden in Kürze:

  • Standardisierung der Genehmigungsvorschriften von Lkw-Abbiegesystemen

  • Standardisierung der Umfelderkennungssysteme neuer Level 4+ Fahrzeuge

  • Autonom fahrende Fahrzeuge müssen alle Objekte in ihrer Umgebung sicher erkennen und klassifizieren können. Die Genehmigung muss entsprechend standardisiert sein.

  • Schaffung einer nationalen allgemeinen Betriebserlaubnis und eines Sicherheitskonzepts für autonome Verkehrsmittel

  • Umfangreichere Nutzung von Verkehrssicherheitsscreenings

Die ausführliche Erläuterung dieser Maßnahmen finden Sie in nebenstehendem Positionspapier.