Die CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) ist zum 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten und erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen signifikant, u.a. indem Nachhaltigkeitsberichte wie Finanzberichte von externen Stellen geprüft werden müssen. Zeitlich gestaffelt werden durch die CSRD allein in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen branchenübergreifend berichtspflichtig sein. Trotz vieler Stimmen aus der Wirtschaft hat sich die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie gegen eine Öffnung des Prüfmarktes entschieden und das CSRD-Gesetz als Konjunkturprogramm für die „Big-Four“ angelegt. Dieser Weg ist nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch rechtlich eine Sackgasse – aus 8 Gründen:
- Kapazitäten ausschöpfen/von vorhandenen Strukturen profitieren: Unabhängige Prüforganisationen erfüllen in Deutschland sämtliche vorgesehene EU-Anforderungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
- Kompetenzen nutzen: Unabhängige Prüfdienstleister bringen zusätzliche technische Expertise ein.
- Kosten senken: Unabhängige Prüforganisationen sorgen für Wettbewerb im Prüfermarkt.
- Wirtschaftspolitisch handeln: Unternehmen und Verbände wollen technische Prüforganisationen als Prüfer.
- Fokus auf „Big Four“ aufgeben: Kleine und mittlere Wirtschaftsprüfer fordern Marktöffnung.
- Internationale Wettbewerbsnachteile vermeiden: Vergleichbare Volkswirtschaften lassen unabhängige Prüfer zu.
- Politische Verzögerung verhindern: Bundesrat kritisiert deutschen Sonderweg.
- Rechtssicherheit schaffen: Europarechtliche Klage vermeiden.