24. Februar 2021 – Cannabiskonsum verlängert die Reaktionszeit, vermindert die Konzentrationsfähigkeit und kann Wahrnehmungsstörungen hervorrufen. Dadurch ist die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt. „Seit 1991 hat sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden in Verbindung mit Rauschmitteln beinahe verfünffacht“, sagt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands. „In der Unfallstatistik wird zwar nicht explizit zwischen Cannabis und anderen Drogen unterschieden, aber bei Verkehrskontrollen wird mehrheitlich Cannabiskonsum festgestellt.“ Bekiffte Autofahrer:innen riskieren bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Verkehrsbehörden können außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Das ist der Fall, wenn Cannabiskonsum ab einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum festgestellt wird und weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. Über das MPU-Gutachten wird dann geklärt, ob die Fahrer:innen ihre Fahrtauglichkeit richtig einschätzen können. Der Verkehrsausschuss des Bundestages berät heute über einen Antrag der Linksfraktion zur ‚Gleichstellung von cannabis-und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führscheininhabern‘. Dabei steht eine Anhebung des Grenzwertes auf 3 ng/ml zur Diskussion.
Verheerende Folgen durch Fahren unter Drogeneinfluss
Der TÜV-Verband warnt vor einer Verharmlosung von Cannabiskonsum bei Autofahrer:innen. Cannabis ist die bei weitem am häufigsten konsumierte illegale Droge. Laut der Drogenaffinitätsstudie 2019 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat unter den befragten 18- bis 25-Jährigen fast jede:r zweite (46 Prozent) mindestens einmal Cannabis konsumiert. Knapp ein Viertel (24 Prozent) gab an, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Gleichfalls stieg die Zahl der unter Drogeneinfluss ausgelösten Verkehrsunfälle von 434 im Jahr 1991 auf 2.386 Unfälle 2019. „Wie auch Alkohol, haben Drogen im Straßenverkehr nichts zu suchen“, sagt Goebelt. „Personen, die Cannabis konsumieren und aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, gefährden andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst.“ Im Jahr 2019 sind 52 Personen bei Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel gestorben. Um die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr auf null zu senken, müssen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verhindert werden. Goebelt: „Eine Anhebung des THC-Grenzwertes läuft dem Gedanken der ‚Vision Zero‘ völlig zu wider und sendet das Signal, dass Cannabis eine harmlose Ausnahme sei. Bereits ab einer geringen THC-Konzentration kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein.“ Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass sicherheitsrelevante Fahrdefizite auch auftreten, wenn Autofahrer noch einen Wert unter 1 ng/ml erreichen und sogar 6 Stunden nach dem Konsum. Konsequent wäre eine Verschärfung der Grenzwerte für alle berauschenden Substanzen einschließlich Cannabis und Alkohol. Mit Blick auf das Verkehrsrisiko durch Alkoholkonsum fordert der TÜV-Verband daher, dass der Grenzwert für die Anordnung einer MPU bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt wird.
Niedrige Grenzwerte schützen alle Verkehrsteilnehmer:innen
Mit ihrem Antrag auf Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden Autofahrer:innen schlägt die Linksfraktion nun eine Anhebung des Grenzwertes auf 3,0 ng/ml vor. Dem Antrag zugrunde liegt die Behauptung, dass der angewendete Grenzwert so niedrig sei, dass dieser noch Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten wird. „Toxikologisch kann ein Abbauprodukt von THC bei regelmäßigen Konsumenten auch nach 24 Stunden, bei mehrfach täglichem Konsum sogar nach mehreren Tagen nachgewiesen werden“, erklärt Goebelt. „Dieser Konsumentenkreis darf aber nicht das Maß der Dinge für Grenzwerte sein.“ Bei seltenem oder gelegentlichem Konsum wird der derzeitige Grenzwert bereits nach 6 bis 12 Stunden unterschritten. „Die Verkehrssicherheit aller überwiegt das Risiko von Konsequenzen für Einzelne“, meint Goebelt. „Die Entscheidung für den Cannabiskonsum obliegt den Fahrer:innen selbst. Sie können verzichten oder eine ausreichende Karenzzeit einhalten.“
Alkohol und Cannabis durch pharmakologische Eigenschaften nicht vergleichbar
Zwar haben sowohl Alkohol als auch Cannabis eine berauschende Wirkung, aber eine Gleichstellung der Substanzen ist aus pharmakologischer Sicht nicht ohne weiteres möglich. „Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Cannabiskonsumenten nicht wissen, wie hoch der THC-Gehalt des konsumierten Produktes ist“, sagt Goebelt. „Außerdem variiert die aufgenommene Menge je nach Konsumart und Konsumerfahrung.“ Es existiert keine einfache Konzentrations-Wirkbeziehung und sowohl die Verteilung im Körper als auch der Abbau des THC-Wirkstoffes ergeben ein kompliziertes Bild. Goebelt „Der aktuelle Grenzwert ist so festgelegt, dass eine mögliche Wirksamkeit von THC mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.“
Am 24. Februar 2021 findet im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zum Antrag der Linkfraktion mit dem Titel ‚Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führscheininhabern‘ statt. Zwei TÜV-Experten der Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie wurden als Sachverständige in der Anhörung benannt.