TÜV-Verband begrüßt Ratsposition zur „Green Claims“ Directive

Rat der Europäischen Union beschließt Position zur Green-Claims-Richtlinie. Greenwashing soll durch Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen (Green Claims) eingedämmt werden. TÜV-Verband: Kommissionsvorschlag nicht weiter verwässern und Prüfung durch unabhängige Dritte beibehalten.

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Berlin, 17. Juni 2024 – Der TÜV-Verband begrüßt die Position des Ministerrats der EU zur Green-Claims-Richtlinie. Ziel der Richtlinie ist die Verhinderung von "Greenwashing". Der Begriff bezeichnet die Irreführung von Verbraucher:innen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Produkten oder Dienstleistungen. Künftig soll es Vorgaben geben, wie und unter welchen Bedingungen Unternehmen mit umweltbezogenen Aussagen werben dürfen. Dazu erklärt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband:

„Wir begrüßen die Absicht der EU-Kommission, Greenwashing in Zukunft möglichst zu verhindern. Mit der heutigen Positionierung des Rates nimmt die Richtlinie die nächste Hürde. Grüne Umweltaussagen müssen in Zukunft nicht nur strengeren Anforderungen und Kriterien genügen, sondern vor ihrer Veröffentlichung auch von unabhängigen Dritten - wie den TÜV-Organisationen - überprüft werden. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darauf verlassen, dass Aussagen wie „öko“ oder „klimafreundlich“ auch wirklich halten, was sie versprechen."

„Aus der Industrie werden Forderungen laut, auf Prüfungen durch unabhängige Dritte zu verzichten. Das hilft weder der Umwelt noch den Verbraucher:innen und stellt den Grundgedanken der Richtlinie in Frage. Zudem wurde mit der Einführung eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte umweltbezogene Angaben bereits auf die Forderungen der Industrie reagiert. Verbessern statt verwässern muss jetzt in den anstehenden Trilog-Verhandlungen gelten.“

 „Kein Nachweis – keine Werbeaussage! So der Rat der Europäischen Union. Künftig soll es konkretere Vorgaben geben, wie Unternehmen den Wahrheitsgehalt von als umweltfreundlich beworbenen Produkten nachweisen müssen. Viele Hersteller und Händler werben heute mit Slogans wie 'klimaneutral', '100 Prozent recycelt' oder 'umweltfreundlich'. Doch was sich dahinter verbirgt, ist oft völlig unklar. Ein großes Ärgernis für Verbraucher:innen. Mit der Green Claims-Richtlinie will die EU-Kommission dem Greenwashing entgegenwirken. Sie legt Anforderungen und Kriterien fest, die Umweltaussagen künftig erfüllen müssen."

Unsere Position zur Green-Claims-Richtlinie