Berlin/Wien, 6. Oktober 2023 – Der TÜV AUSTRIA unterzeichnet die vom TÜV-Verband und seinen Mitgliedern formulierten Leitprinzipien für Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung. „In Zeiten der Umwelt- und Klimakrise, globaler Lieferketten und digitaler Vernetzung müssen wir unser wirtschaftliches Handeln immer wieder neu legitimieren“, sagt Dr. Stefan Haas, CEO von TÜV AUSTRIA. „Die Nachhaltigkeitsprinzipien werden uns in einem dynamischen Umfeld Orientierung geben. Als international tätige Prüforganisation verpflichten wir uns dazu, die Welt lebenswerter und sicherer zu machen.“ Die TÜV AUSTRIA Group ist in 34 Ländern aktiv und hat aktuell rund 3.200 Mitarbeitende. Ziel der „Leitprinzipien für verantwortungsvolles Handeln“ der TÜV-Organisationen ist es, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten, die Einhaltung der Menschenrechte und fairer Arbeitsbedingungen zu gewährleisten sowie höchstmögliche Sicherheit zu schaffen. Grundlage der internen Vorgaben sind unter anderem die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN), die Prinzipien des UN Global Compact und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) für menschenwürdige Arbeitsbedingungen.
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands: „Es ist ein starkes Signal, dass sich TÜV AUSTRIA den gemeinsam entwickelten Nachhaltigkeitsprinzipien der TÜV-Familie angeschlossen hat. Wir wollen damit zeigen, dass wir unsere Verantwortung für die Menschen und unsere Umwelt ernst nehmen.“ Mit ihren Dienstleistungen wie der Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen, der Verifizierung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen oder von Lieferkettenaudits sowie zahlreichen technischen Prüfungen von Windrädern, Photovoltaikanlagen oder Wasserstoffprojekten tragen die TÜV-Unternehmen zur nachhaltigen Transformation bei. Mit der Umsetzung der Corporate Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht sollte die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten hinzukommen. Bühler: „Nachhaltigkeitsberichte tragen dazu bei, Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in den Unternehmen zu beschleunigen, zu evaluieren und stetig weiterzuentwickeln.“ Bei der Umsetzung in deutsches Recht komme es jetzt darauf, wie in Frankreich, Italien oder Spanien neben Wirtschaftsprüfern auch technische Sachverständige für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen.
Die TÜV-Unternehmen TÜV NORD, TÜV Rheinland, TÜV SÜD und TÜV Thüringen sowie der TÜV-Verband haben sich unter anderem auf folgende Leitprinzipien verständigt und diese im Jahr 2022 im Rahmen der „TÜV Sustainability Conference“ unterzeichnet:
- Klimaneutralität: Die TÜV-Unternehmen haben sich das Ziel gesetzt, spätestens bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu sein.
- Sorgfaltspflichten: Die TÜV-Organisationen entwickeln Maßnahmen, um die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise sicherzustellen.
- Nachhaltigkeitsstrategie: Die TÜV-Unternehmen verpflichten sich, eine ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, diese zu veröffentlichen und in geeigneter Form nachzuhalten. Dafür richten sie entsprechende Strukturen ein und benennen Nachhaltigkeitsbeauftragte.
- Qualifikation: Die TÜV-Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden regelmäßige Weiterbildungen zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit an.
- Transparenz und Dialog: Die TÜV-Organisationen wollen sich noch stärker öffnen und in einen kontinuierlichen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, NGOs und Zivilgesellschaft treten. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Leitlinien ein.
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