Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der CSRD

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der TÜV-Verband kritisiert die künstliche Verknappung des Prüfangebots und fordert Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurf.

© Viktor Juncker via pexels

Die CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen) ist zum 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten. Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten, sind demnach zeitlich gestaffelt verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen extern prüfen zu lassen. Die EURichtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Option, neben Wirtschaftsprüfern auch sogenannte unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen („Independent Assurance Service Providers“) für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zuzulassen. Der am 24. Juli 2024 veröffentlichte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Einbindung unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen (im Folgenden: unabhängige Prüfdienstleister/Prüforganisationen) für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte allerdings nicht vor und verhindert damit einen liberalisierten Prüfungsmarkt. Das Ergebnis ist eine künstliche Verknappung des Prüfangebots. Dabei ist die alleinige Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unbegründet und stellt insbesondere mittelständische Unternehmen, die ohnehin durch die neuen Vorgaben belastet sind, vor Herausforderungen.

Unsere Argumente

  1. Vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen nutzen
  2. Kapazitätsengpässe vermeiden
  3. Binnenmarkt stärken, Wettbewerbsnachteilen entgegenwirken
  4. Prüfungsmarkt öffnen und Marktkonzentration verhindern
  5. Akkreditierung zum Nachweis der fachlichen Kompetenz und Qualitätssicherung anwenden
  6. Funktionierendes und wirtschaftlich tragfähiges Aufsichtsregime der DAkkS nutzen

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der CSRD

Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei NOERR zur CSRD