Empfehlungen zu den AI Act-Trilogverhandlungen

Mit dem AI Act will die EU Vorreiter bei der Regulierung von KI werden, um die sichere Nutzung und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Der TÜV-Verband unterstützt dies und gibt konkrete Empfehlungen, damit ein robuster und wirksamer Regulierungsrahmen geschaffen werden kann.

© Fili Santillán via Unsplash

Mit dem Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) will die Europäische Union zum Vorreiter bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz werden. Ziel ist es, eine vertrauenswürdige und sichere Nutzung von KI-Systemen zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KI-Entwicklungen sicherzustellen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag dazu im April 2021 veröffentlicht. Nach intensiven Verhandlungen haben der Rat im Dezember 2022 und das EU-Parlament im Juni 2023 ihre jeweiligen Positionen festgelegt. Die gemeinsamen Trilog-Verhandlungen haben begonnen und sollen soweit möglich unter spanischer Ratspräsidentschaft beendet werden.  

Der TÜV-Verband hat sich bereits im laufenden Gesetzgebungsprozess umfassend zum AI Act positioniert. Diese Stellungnahme gibt konkrete Empfehlungen, damit ein robuster und wirksamer Regulierungsrahmen geschaffen werden kann. Prioritäre Zielsetzung des EU-Gesetzgebers sollte aus unserer Sicht sein, dass nur sichere KI-Systeme auf den Markt gebracht werden und somit das notwendige Vertrauen der Menschen in KI-basierte Produkte und Systeme gestärkt wird. Nur so kann eine schnelle Marktdurchdringung hochqualitativer KI-Systeme ermöglicht werden, und „AI Made in Europe“ zum echten Qualitätsstandard und Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen werden. 

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