Angesichts der Infektionsgefahr und Reisebeschränkungen, aber auch aufgrund von vermindertem oder sogar stillgelegtem Betrieb der Kund:innen sind bestimmte Konformitätsbewertungen augenblicklich nur eingeschränkt möglich. Auch muss bei verändertem Betrieb und im besonders belasteten Gesundheitswesen abgewogen werden, ob Evaluierungen und Auditierungen durch Konformitätsbewertungsstellen derzeit vertretbar sind oder zugunsten der Kapazitäten zur Krisenbewältigung zurückgestellt werden sollten. Gleichzeitig entsteht bei einzelnen Produkten vorübergehend der Bedarf nach erhöhter Prüfkapazität.
Die Konformitätsbewertungsstellen der TÜV haben besonders in der augenblicklichen Situation das Anliegen, ihren Beitrag für die Sicherstellung der Versorgung zu leisten. Dabei muss mitunter täglich entschieden werden, wie auf die Situation reagiert werden kann. Wo und in welchem Umfang die Stellen in der Lage sind, in gewohnter Form oder mit gesteigerter Kapazität zur Verfügung zu stehen, und wo alternative Ansätze die Konformitätsbewertung sicherstellen können. Dabei setzen die TÜV in vielen Bereichen auch vermehrt auf digitale Lösungen.
In jedem Fall sind neben der grundsätzlichen, risikobasierten Herangehensweise während der Krise insbesondere transparente Entscheidungen sowie angemessene Dokumentation erforderlich.
Die Empfehlungen des TÜV-Verbands zur Konformitätsbewertung während der Corona-Pandemie sind in diesem Dokument zusammengefasst.