Corona: Hinweise zu Schutzvorrichtungen in der Personenbeförderung

Die ersten Einschränkungen in der Personenbeförderung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden wieder gelockert. Nun müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sowohl das Fahrpersonal als auch die Fahrgäste während der Fahrt vor einer Infektion zu schützen.

Zum Schutz des Personals im ÖPNV und Fahrer:innen von Taxen und Mietwagen vor einer möglichen Infektion sollen in den eingesetzten Fahrzeugen Trenneinrichtungen wie Trennwände oder Trennscheiben zwischen den Insassen installiert werden. Diese sollen entweder vorübergehenden Bestand haben (zum Beispiel Saugnapf- oder Klemmhalterungen) oder fest und dauerhaft eingebaut sein.

Die Technischen Prüfstellen des TÜV-Verbands und der DEKRA haben zu Anforderungen an Trenneinrichtungen, Trennwänden, Trennscheiben oder Tröpfchenschutz und Spuckschutz in Taxen und Mietwagen und anderen Fahrzeugen zur Personenbeförderung einen Prüfhinweis inhaltlich abgestimmt. Ziel des Prüfhinweises für betroffene Unternehmen und Verbände ist es, kurzfristig Planbarkeit und Sicherheit im Markt zu erzeugen. Das BMVI wird nach der Beratung mit den Ländern prüfen, ob eine Verlautbarung im Verkehrsblatt oder eine andere Form der Veröffentlichung der Ergebnisse sinnvoll ist und gegebenenfalls weitere Schritte diesbezüglich einleiten. Dies ist von diesem Prüfhinweise unabhängig zu betrachten.