Zur Verabschiedung der Verordnung zum Autonomen Fahren im Deutschen Bundesrat sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität:
„Mit dieser Verordnung vervollständigen Bundesrat und Bundesregierung ihren nationalen Rechtsrahmen zum automatisierten Fahren. Wir begrüßen, dass die TÜV-Prüfung und das Verfahren für die Erteilung der Betriebserlaubnis nun einheitlich gesetzlich geregelt sind. Deutschland schafft damit das erste nationale Gesetz weltweit für den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb und örtlich begrenzt auf vorher festgelegten Betriebsbereichen. Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards muss das Gesetz jetzt eine Blaupause für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene werden. Aktuell ist wichtig, dass in einem gemeinsamen Runden Tisch aus Bundesregierung, Ländern, KBA, Hersteller und Prüfinstitutionen die richtigen Instrumentarien zur praktischen Umsetzung der festgelegten Betriebsbereiche festgelegt werden.“