Stellungnahme zum Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive in der EU bis zum 6. Juli 2024 verpflichtet große und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Der TÜV-Verband kritisiert in seiner Stellungnahme den aktuellen Referentenentwurf.

Bis zum 6. Juli 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ((EU) 2022/2464, „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einführen. Unternehmen, die nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten, sind dann verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen prüfen zu lassen. Die EU-Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Option, neben Wirtschaftsprüfern auch sogenannte unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen („Independent Assurance Service Providers“) zuzulassen. Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Einbindung unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte allerdings nicht vor und verhindert damit einen liberalisierten Prüfungsmarkt. Das Ergebnis ist eine künstliche Verknappung des Prüfangebots. Dabei ist die alleinige Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unbegründet und stellt insbesondere mittelständische Unternehmen, die ohnehin durch die neuen Vorgaben belastet sind, vor Herausforderungen.

Unsere Vorschläge

  1. Vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen nutzen
  2. Kapazitätsengpässe vermeiden
  3. Binnenmarkt stärken und Wettbewerbsnachteilen entgegenwirken
  4. Prüfungsmarkt öffnen und Marktkonzentration verhindern
  5. Akkreditierung als bevorzugtes Mittel zum Nachweis der fachlichen Kompetenz anwenden

Hier die ausführliche Stellungnahme herunterladen

"Stellungnahme zum Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)"